Diätassistenz
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung nach bundesrechtlichen Vorschriften ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt auf Antrag bei der zuständigen Behörde zur Führung der Berufsbezeichnung
Diätassistent/in
Einjährige Fachoberschule Gesundheit und Soziales
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung in schriftlicher und mündlicher Form ab. Der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule führt zur
Fachhochschulreife
Ergotherapie
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung nach bundesrechlichen Vorschriften ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt auf Antrag bei der zuständigen Behörde zur Führung der Berufsbezeichnung
“Ergotherapeut/in”
Masseur/in und med. Bademeister/in
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
Masseur/in und medizinischer Bademeister/in
Medizinische Dokumentationsassistenz
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung in in schriftlicher Form ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
“Staatlich anerkannte/r
Medizinische/r Dokumentationsassistent/in“
Zweijährige Fachoberschule Gesundheit und Soziales
Die Ausbildung schließt mit Prüfungen in schriftlicher und mündlicher Form ab. Der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule führt zur
Fachhochschulreife
Physiotherapie
Die durch CERTQUA nach AZAV zertifizierte Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht in der Schule sowie integrierten Praktika. Die gesamte Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung nach bundesrechtlichen Vorschriften ab. Die erfolgreich bestandene staatliche Prüfung berechtigt auf Antrag bei der zuständigen Behörde zur Führung der Berufsbezeichnung:
„Physiotherapeut/in”
Medizinische(r) Fachangestellte(r)
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung in Verantwortung der Ärztekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
“Medizinische Fachangestellte” bzw.
“Medizinischer Fachangestellter”
Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung in Verantwortung der Zahnärztekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung