DiÀtassistenz

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen PrĂŒfung nach bundesrechtlichen Vorschriften ab. Die erfolgreich bestandene PrĂŒfung berechtigt auf Antrag bei der zustĂ€ndigen Behörde zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung

DiÀtassistent/in

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EinjÀhrige Fachoberschule Gesundheit und Soziales

Die Ausbildung schließt mit einer PrĂŒfung in schriftlicher und mĂŒndlicher Form ab. Der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule fĂŒhrt zur

Fachhochschulreife

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Ergotherapie

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen PrĂŒfung nach bundesrechlichen Vorschriften ab. Die erfolgreich bestandene PrĂŒfung berechtigt auf Antrag bei der zustĂ€ndigen Behörde zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung

„Ergotherapeut/in“

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Masseur/in und med. Bademeister/in

Die Ausbildung schließt mit einer PrĂŒfung ab. Die erfolgreich bestandene PrĂŒfung berechtigt zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung

Masseur/in und medizinischer Bademeister/in

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Medizinische Dokumentationsassistenz

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen PrĂŒfung in in schriftlicher Form ab. Die erfolgreich bestandene PrĂŒfung berechtigt zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte/r
Medizinische/r Dokumentationsassistent/in“

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ZweijÀhrige Fachoberschule Gesundheit und Soziales

Die Ausbildung schließt mit PrĂŒfungen in schriftlicher und mĂŒndlicher Form ab. Der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule fĂŒhrt zur

Fachhochschulreife

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Physiotherapie

Die durch CERTQUA nach AZAV zertifizierte Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht in der Schule sowie integrierten Praktika. Die gesamte Ausbildung schließt mit einer staatlichen PrĂŒfung nach bundesrechtlichen Vorschriften ab. Die erfolgreich bestandene staatliche PrĂŒfung berechtigt auf Antrag bei der zustĂ€ndigen Behörde zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung:

„Physiotherapeut/in“

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Medizinische(r) Fachangestellte(r)

Die Ausbildung endet mit einer AbschlussprĂŒfung in Verantwortung der Ärztekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Die erfolgreich bestandene PrĂŒfung berechtigt zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung

„Medizinische Fachangestellte“ bzw.
„Medizinischer Fachangestellter“

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Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)

Die Ausbildung endet mit einer AbschlussprĂŒfung in Verantwortung der ZahnĂ€rztekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Die erfolgreich bestandene PrĂŒfung berechtigt zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung

„Zahnmedizinische Fachangestellte“ bzw.
„Zahnmedizinischer Fachangestellter“

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