Pflegefachfrau/ Pflegefachmann

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen PrĂŒfung nach bundesrechtlichen Vorschriften ab. Die erfolgreich bestandene PrĂŒfung berechtigt auf Antrag bei der zustĂ€ndigen Behörde zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung:

„Pflegefachfrau / Pflegefachmann”

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Pflegehelferin / Pflegehelfer

Die Ausbildung schließt mit einer PrĂŒfung ab. Die erfolgreich bestandene PrĂŒfung berechtigt zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung

Pflegehelferin / Pflegehelfer

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