Zahntechiker(in)
Die Ausbildung schließt mit einer Gesellenprüfung in schriftlicher und fachpraktischer Form ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„Zahntechniker/Zahntechnikerin“
Chemisch-technische Assistenz
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung in schriftlicher und mündlicher Form ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte/ er
Chemisch – technische Assistentin
Chemisch – technischer Assistent
Biologisch-technische Assistenz
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung in schriftlicher und mündlicher Form ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte/ er
Biologisch – technische Assistentin
Biologisch – technischer Assistent
Pharmazeutisch – technische Assistenz
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung in schriftlicher und mündlicher Form ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung