Zahntechiker(in)

Die Ausbildung schließt mit einer Gesellenprüfung in schriftlicher und fachpraktischer Form ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung

„Zahntechniker/Zahntechnikerin“

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Chemisch-technische Assistenz

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung in schriftlicher und mündlicher Form ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte/ er
Chemisch – technische Assistentin
Chemisch – technischer Assistent

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Biologisch-technische Assistenz

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung in schriftlicher und mündlicher Form ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte/ er
Biologisch – technische Assistentin
Biologisch – technischer Assistent

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Pharmazeutisch – technische Assistenz

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung in schriftlicher und mündlicher Form ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung

Staatlich anerkannte/ er
Pharmazeutisch – technische Assistentin
Pharmazeutisch – technischer Assistent

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