Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
Die Ausbildung schlieĂt mit einer staatlichen PrĂŒfung nach bundesrechtlichen Vorschriften ab. Die erfolgreich bestandene PrĂŒfung berechtigt auf Antrag bei der zustĂ€ndigen Behörde zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung:
âPflegefachfrau / Pflegefachmann”
Pflegehelferin / Pflegehelfer
Die Ausbildung schlieĂt mit einer PrĂŒfung ab. Die erfolgreich bestandene PrĂŒfung berechtigt zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung