Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung in Verantwortung der Zahnärztekammer des Landes Sachsen-Anhalt. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung

„Zahnmedizinische Fachangestellte“ bzw.
„Zahnmedizinischer Fachangestellter“

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie beginnt am 1. August und endet am 31. Juli am Ende des 3. Lehrjahres mit dem Bestehen der Abschlussprüfung in der Ärztekammer.

Aufnahmevoraussetzung:

Für diesen anerkannten Ausbildungsberuf ist gesetzlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Voraussetzung sind ferner die gesundheitliche Eignung sowie ein gültiger Ausbildungsvertrag mit einem niedergelassenen Zahnarzt.

Ausbildungsziel:

    • Kenntnisse über das Gesundheitswesen
    • kaufmännische Verwaltung der Arztpraxis und Abrechnung der ärztlichen Leistung
    • Assistenz bei Verfahren der Diagnose und Therapie sowie bei Patientenbetreuung
    • selbstständige Durchführung von labordiagnostischen Untersuchungen
    • Es erfolgen eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung in Verantwortung der Ärztekammer des Landes Sachsen-Anhalt.

Einkünfte während der Ausbildung:

Die Bezüge der Azubis sind in tariflichen Vereinbarungen zwischen dem Berufsverband der niedergelassenen Ärzte und dem Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelfer/innen festgelegt. Abweichungen sind möglich.

Inhalt und Ablauf der Ausbildung:

Die Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. der Azubi besucht im Wechsel die Berufsschule 1 oder 2 Tage die Woche und arbeitet 3 oder 4 Tage in der Zahnarztpraxis.

Der theoretische und fachpraktische Unterricht erfolgt in den Fächergruppen:

Allgemeiner Lernbereich:

Deutsch/Kommunikation, Sozialkunde, Ethik, Sport

Wahlpflichtbereich:

Englisch

Berufsbezogene Lerngebiete (Lernfelder):

1. Ausbildungsjahr:

    • Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
    • Patienten empfangen und begleiten
    • Praxishygiene organisieren
    • Kariestherapie begleiten
    • Endodontische Behandlungen begleiten

2. Ausbildungsjahr:

    • Praxisabläufe organisieren
    • Zwischenfälle vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
    • Chirurgische Behandlungen begleiten
    • Waren beschaffen und verwalten

3. Ausbildungsjahr:

    • Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen
    • Prothetische Behandlungen begleiten
    • Praxisprozesse mitgestalten

Ausbildungsziel:

Das Arbeitsgebiet der Zahnmedizinischen Fachangestellten ist sehr vielfältig
und umfangreich. Sie:

    • Arbeiten team- und prozessorientiert
    • Betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung
    • Assistieren bei der Behandlung von Patienten
    • Führen Hygienemaßnahmen durch
    • Wirken bei der Erstellung von Röntgenaufnahmen mit
    • Wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an
    • Führen Patientengespräche und informieren über geplante Behandlungen
    • Verwaltungs- und Abrechnungsmodalitäten und Kostenzusammensetzungen
    • Erklären den Patienten Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe
    • Leiten Patienten zur Mundhygiene an und wirken in der Gruppenprophylaxe mit
    • Dokumentieren Behandlungsabläufe unter Berücksichtigung gesetzl.Vorschriften
    • Erfassen Leistungen für die Abrechnung
    • Kontrollieren Zahlungseingänge und führen das betriebliche Mahnwesen durch
    • Ermitteln Waren- und Materialbedarf
    • Gestalten und organisieren Praxisabläufe
    • Wirken bei Maßnahmen der Qualitätssicherung mit
    • Erstellen und überwachen Terminplanungen
    • Führen Registratur- und Archivarbeiten durch
    • Wenden Informations- und Kommunikationssysteme an
    • Beachten die Regeln des Datenschutzes

Einsatzmöglichkeiten:

Haupteinsatzgebbiete für den medizinischen Fachangestellten sind:

    • Zahnarztpraxen
    • Kassenzahnärztliche Verenigungen (KZV)
    • Mitarbeit in Fachverlagen
    • Einsatz in Dentalfirmen

Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen:

    • über die Zahnärztekammer
    • zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz (ZMP)
    • zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenz (ZMV)

Einkünfte während der Ausbildung:

Die Bezüge der Azubis sind in tariflichen Vereinbarungen zwischen dem Berufsverband der niedergelassenen Ärzte und dem Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelfer/innen festgelegt. Abweichungen sind möglich.

Ihre Bewerbung richten Sie an Ihren Ausbildungsbetrieb /Zahnarzt.

Weitere Informationen können Sie auch in unserer BbS einholen:

BbS „Dr. Otto Schlein“ Magdeburg
Alt Westerhüsen 51-52
39122 Magdeburg

Telefon 0391/406960
Fax 0391/4069657
E-Mail: kontakt@bbs4-magdeburg.bildung-lsa.de
Für eine evtl. anschließende Bewerbung in unserer Schule sind vorzulegen:

    • Bewerbungsschreiben
    • Lebenslauf
    • Beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
    • 2 Passbilder

Den Anmeldebogen für den teilzeitschulischen Bildungsgang finden Sie hier:

Frau Wank

0391-40696 43
g.wank@bbs-schlein.de