Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und fachpraktischen Prüfung ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung:

„Staatlich anerkannte/ er
Heilerziehungspfleger/in”

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildung dauert 2 Jahre bei Vollzeitausbildung. Sie beginnt jeweils mit dem neuen Schuljahr nach den Sommerferien gemäß der Ferienordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Ausbildung ist schulgeldfrei und kann durch BAföG bzw. AFG gefördert werden.

Aufnahmevoraussetzung:

In die Fachschule Heilerziehungspfleger/in kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss UND:

  1. eine erfolgreich abgeschlossene vollzeitschulische Ausbildung mit dem Abschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“/“Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/“Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ oder
  2. eine andere einschlägige mindestens zweijährige sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische oder pflegerische abgeschlossene vollzeitschulische oder berufliche Ausbildung oder
  3. eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens 600stündige praktische Tätigkeit oder
  4. ohne Berufsausbildung mindestens eine vierjährige einschlägige Berufstätigkeit, oder
  5. einen erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder
  6. einen erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und eine einjährige praktische Tätigkeit oder
  7. die allgemeine Hochschulreife und eine zweijährige praktische Tätigkeit nachweist.

Wichtiger Hinweis: Für eine individuelle Aufnahmevoraussetzung stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

Auf die geforderte praktische Tätigkeit werden einschlägige Berufstätigkeiten sowie der Nachweis von praktischen Tätigkeiten in öffentlichen Einrichtungen in mindestens einem der Arbeitsfelder Pflege oder Erziehung angerechnet. Die häusliche Betreuung von zu betreuenden und zu pflegenden Personen in der Familie ist von der Anrechnung ausgenommen. Der Nachweis der praktischen Tätigkeiten sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Darüber hinaus bestehen Anrechnungstatbestände für:

  1. das freiwillige abgeleistete soziale Jahr,
  2. den Bundesfreiwilligendienst,

sofern nachweislich praktische Tätigkeiten in öffentlichen Einrichtungen oder ambulanten Diensten der Behinderten-, Alten-, Kinder- und Jugendhilfe erbracht worden sind. Für die Aufnahme von Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Abschlüsse sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.

Inhalt und Ablauf der Ausbildung:

Der fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsbezogene Unterricht erfolgt in folgenden Fächern bzw. Lernfeldern:

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

Deutsch/Kommunikation, Englisch, Wirtschafts- und Sozialkunde*, Religion oder Ethik

Fachrichtungebezogener Lernbereich (Pflichtbereich):

LF 1Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
LF 2Beziehungen anbieten, gestalten und Gruppenprozesse begleiten
LF 3Lebenswelten gemeinsam mit behinderten Menschen analysieren, strukturieren und gestalten
LF 4Menschen mit Beeinträchtigungen individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen
LF 5Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Musik, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden
LF 6Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, evaluieren sowie dokumentieren
LF 7Arbeitsprozesse organisieren, koordinieren sowie Qualität sichern

Fachrichtungebezogener Lernbereich (Wahlbereich):

Mathematik und eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik *, **

* In diesem Fach sind die Standards zum Erwerb der Fachhochschulreife zu erbringen;

** Schüler/innen, die am Erwerb der Fachhochschulreife teilnehmen, belegen zusätzlich die Fächer Matehmatik und einer der Fächer Biologie, Chemie und Physik

Einsatzmöglichkeiten:

Die Einsatzmöglichkeiten sind europaweit in integrierten Kindertagesstätten, Fördereinrichtungen, G-Schulen, Psychiatrien, geronto- psychiatrischen Einrichtungen, Behindertenwerkstätten, betreuten Wohngemeinschaften, Ausbildungs- und Internatsbereichen der Berufsbildungswerke für Behinderte, Beratungsstellen für Früherkennung und Altenpflegeheimen.

Ihre Bewerbung richten Sie an:

BbS „Dr. Otto Schlein” Magdeburg
Alt Westerhüsen 51-52
39122 Magdeburg

Telefon 0391/406960
Fax 0391/4069657
E-Mail: kontakt@bbs4-magdeburg.bildung-lsa.de

Für eine Bewerbung sind vorzulegen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • beglaubigte Zeugniskopie des Schul- und Berufsabschlusses
  • Nachweis der gesundheitliche Eignung für den Beruf (Hausarzt)
  • 2 Passbilder
  • Praxisnachweise
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Anmeldebogen

Den Anmeldebogen für den vollzeitschulischen Bildungsgang finden Sie hier

Bei einer Zusage zur Ausbildung ist ein erweitertes „polizeiliches“ Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu erbringen, das Voraussetzung für die endgültige Zulassung ist.
Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt.
Ein Weiterleiten von Bewerbungsunterlagen an andere Einrichtungen erfolgt nicht.