Sozialberufe

Altenpflege

Die durch CERTQUA nach AZAV zertifizierte Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung nach bundesrechtlichen Vorschriften ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt auf Antrag bei der zuständigen Behörde zur Führung der Berufsbezeichnung:

„Staatlich anerkannte/ er
Altenpfleger/in

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie beginnt am 1.August eines Jahres.
Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung verkürzt werden für
- Krankenschwestern, Krankenpfleger, Heilerziehungspfleger mit einer dreijährigen Ausbildung um bis zu zwei Jahren,
- Altenpflege- und Krankenpflegehelfer/innen um bis zu einem Jahr.

Aufnahmevoraussetzung:

Eine Aufnahme für die dreijährige Berufsfachschule setzt mindestens den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder eine einjährige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Alten– oder Krankenpflegehilfe hat. (Die Gleichwertigkeit eines anderen Bildungsstandes wird von der zuständigen Schulbehörde festgestellt.)
Außerdem muss man gesundheitlich geeignet sein.
Die Ausbildung ist schulgeldfrei.

Besonderheiten:
Der Ausbildungsvertrag wird mit dem Ausbildungsbetrieb (Träger der praktischen Ausbildung) abgeschlossen. Die Bewerbung für die Ausbildung erfolgt in dem Ausbildungsbetrieb.
Der Ausbildungsbetrieb hat der/m Schüler/in für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, soweit nicht bei beruflicher Weiterbildung Ansprüche auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, auf Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder Übergangsgeld nach den für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geltenden Vorschriften bestehen.
Der Ausbildungsbetrieb meldet die/den Schüler/in an der Berufsschule (BbS) an. Die BbS darf dem Ausbildungsvertrag nur zustimmen, wenn die/der Schüler/in eine angemessene Ausbildungsvergütung erhält (§17 Abs. 1 AltPfG)
Die Ausbildungsvergütung kann nicht durch BAfög-Leistungen ersetzt werden.

Inhalt und Ablauf der Ausbildung:

Die Ausbildung gliedert sich in:
- 2100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht an der Berufsfachschule
- 2500 Stunden praktische Ausbildung in anerkannten Einrichtungen der Altenpflege

Berufsübergreifender Lernbereich:

Deutsch, Englisch, Sozialkunde, Religion/Ethik

Berufsbezogener Lernbereich:

- Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
- Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
- Personen- und situationsbezogen Pflege alter Menschen
- Anleiten, Beraten und Gespräche führen
- Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
- Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensraum- und Tagesgestaltung
- Theoretische Grundlagen altenpflegerischen Handelns
- Institutionelle, rechtliche und qualitätssichernde Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln

Praktische Ausbildung:
- Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte
- Mitarbeit bei der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung
- Übernehmen selbstständiger Projektaufgabe, z.B. bei der Tagesgestaltung oder bei der Gestaltung der häuslichen Situation- Selbständiges Planen, Durchführen und Reflektieren der Pflege alter Menschen bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie unter Aufsicht
- Übernehmen selbstständiger Teilaufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand in der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich  der Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Aufsicht
- Selbständiges Planen, Durchführen und Reflektieren der Pflege alter Menschen bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie unter Aufsicht 

Qualifikations- und Spezialisierungsmöglichkeiten:

- zum Praxisleiter (bei ausreichend praktischer Erfahrung)
- Fortbildungen/Zertifikationskurse im Bereich der Gerontopsychiatrie
- Wohnbereichsleitung
- Pflegedienst- oder Heimleitung
- gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung

Ihre Bewerbung richten Sie an:

Ihren zukünftigen Ausbildungsbetrieb. Dieser kann Sie dann anmelden an unserer

BbS „Dr. Otto Schlein" Magdeburg
Alt Westerhüsen 51-52
39122 Magdeburg

Telefon 0391/406960
Fax 0391/4069657
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für eine Bewerbung sind vorzulegen:

- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- beglaubigte Zeugniskopien
- Nachweis des Impfschutzes (weibliche Bewerberinnen auch Rötelimpfung)
- 2 Passbilder
- gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung
- Anmeldebogen
Den speziellen Anmeldebogen für diesen vollzeitschulischen Bildungsgang finden Sie hier:
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Altenpflegehilfe

Die durch CERTQUA nach AZAV zertifizierte Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte/ er
Altenpflegehelfer/in

Die Ausbildung wird ab dem Schuljahr 2021/22 durch die Ausbildung zur Pflegehelferin/ zum Pflegehelfer an unserer Schule ersetzt.

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildung dauert 1 Jahr. 

Aufnahmevoraussetzung:

Eine Aufnahme für die einjährige Berufsfachschule setzt mindestens den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand voraus oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer. (Die Gleichwertigkeit eines anderen Bildungsstandes wird von der zuständigen Schulbehörde festgestellt.)
Außerdem muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben und gesundheitlich geeignet sein.
Die Ausbildung ist schulgeldfrei, eine Förderung durch BAföG ist möglich. Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung des zuständigen Landkreises.

Inhalt und Ablauf der Ausbildung:

Die Ausbildung gliedert sich in:
- den theoretischen und praktischen Unterricht an der Berufsfachschule.
- die praktische Ausbildung in anerkannten Einrichtungen der Altenpflegehilfe.
Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Abschnitten des Unterrichts und der praktischen Ausbildung mit folgenden Inhalten:

Berufsübergreifender Lernbereich:

Deutsch, Sozialkunde, Sport

Berufsbezogener Lernbereich:

- Berufs- und Rechtskunde
- Lebens- und Glaubensfragen
- Theoretische Grundlagen altenpflegerischen Handelns
- Personen- und situationsbedingte Pflege
- Lebensgestaltung
- Diagnostik und Therapie

Praktische Ausbildung:
- Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte
- Mitarbeit bei der Pflege alter Menschen einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung
- Mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Anleitung
- Übernehmen selbstständiger Teilaufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand in der Pflege alter Menschen

Qualifikations- und Spezialisierungsmöglichkeiten:

Erfüllung der Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung zum Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in

Ihre Bewerbung richten Sie an:

BbS „Dr. Otto Schlein" Magdeburg
Alt Westerhüsen 51-52
39122 Magdeburg

Telefon 0391/406960
Fax 0391/4069657
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für eine Bewerbung sind vorzulegen:

- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- beglaubigte Zeugniskopien
- 2 Passbilder
- gesundheitliche Eignung durch ärztliche Bescheinigung
- Anmeldebogen
Den Anmeldebogen für den vollzeitschulischen Bildungsgang finden Sie hier.

Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt.
Ein Weiterleiten von Bewerbungsunterlagen an andere Einrichtungen erfolgt nicht.

AZAV-zertitfizierte Bildungsgänge

Für folgende Berufe werden die Bildungsgutscheine des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit im Rahmen der AZAV anerkannt:

„Altenpflegehilfe", "Altenpflege"
"Physiotherapie" sowie "Sozialpädaogik"

Aufnahmevoraussetzung:

Es liegt ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit vor. Ihre Bewerbungen nimmt unsere Berufsbildende Schule laufend entgegen. Günstigerweise beginnt die Ausbildung zu Beginn des Schuljahres, aber auch ein späterer Beginn ist unter Umständen möglich.

Inhalt und Ablauf der Ausbildung:

Sie können diese in den jeweiligen Berufen auf dieser Webseite nachlesen (siehe: "Bildungsgänge")

Können nur Magdeburger(innen) berücksichtigt werden?

Nein. Es gibt keine Einzugsgebiete, wie sonst vorgeschrieben. Eine Landkreisfreigabe ist nicht notwendig.

Förderung:

Die Agentur für Arbeit fördert mit monatlichen Leistungen. Erkundigen Sie sich dafür bitte in der Agentur für Arbeit.

Wer kann Ihnen in unserer Berufsbildenden Schule bei Anfragen insbesondere helfen?

Unsere Schulleiterin Frau Russek, Herr Klaußner sowie unsere Sekretärin Frau Winkler.

Diese ersten Absolventen beendeten die geförderte Ausbildung im März 2017 im Bereich der Altenpflegehilfe:

Ihre Bewerbung richten Sie an:

BbS „Dr. Otto Schlein" Magdeburg
Alt Westerhüsen 51-52
39122 Magdeburg

Telefon 0391/406960
Fax 0391/4069657
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für eine Bewerbung sind vorzulegen:

- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
- 2 Passbilder
- Praxisnachweise
- ggf. gesundheitliche Eignung (Hausarzt)
- Anmeldebogen

Den Anmeldebogen für den vollzeitschulischen Bildungsgang finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis: Bei einer Zusage zur Ausbildung ist u.U. ein erweitertes „polizeiliches“ Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu erbringen, das Voraussetzung für die endgültige Zulassung ist.
Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt.
Ein Weiterleiten von Bewerbungsunterlagen an andere Einrichtungen erfolgt nicht.

BFS Sozialpflege

Dieser Bildungsgang wird ab dem Schuljahr 2016/17 nicht mehr angeboten.

Heilerziehungspfleger/in

Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und fachpraktischen Prüfung ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung:

„Staatlich anerkannte/ er
Heilerziehungspfleger/in

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildung dauert 2 Jahre bei Vollzeitausbildung. Sie beginnt jeweils mit dem neuen Schuljahr nach den Sommerferien gemäß der Ferienordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Ausbildung ist schulgeldfrei und kann durch BAföG bzw. AFG gefördert werden.

Aufnahmevoraussetzung:

In die Fachschule Heilerziehungspfleger/in kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss UND:

1. eine erfolgreich abgeschlossene vollzeitschulische Ausbildung mit dem Abschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“/“Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/“Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ oder

2. eine andere einschlägige mindestens zweijährige sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische oder pflegerische abgeschlossene vollzeitschulische oder berufliche Ausbildung oder

3. eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens 600stündige praktische Tätigkeit oder

4. ohne Berufsausbildung mindestens eine vierjährige einschlägige Berufstätigkeit, oder

5. einen erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder

6. einen erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und eine einjährige praktische Tätigkeit oder

7. die allgemeine Hochschulreife und eine zweijährige praktische Tätigkeit nachweist.

Wichtiger Hinweis: Für eine individuelle Aufnahmevoraussetzung stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

Auf die geforderte praktische Tätigkeit werden einschlägige Berufstätigkeiten sowie der Nachweis von praktischen Tätigkeiten in öffentlichen Einrichtungen in mindestens einem der Arbeitsfelder Pflege oder Erziehung angerechnet. Die häusliche Betreuung von zu betreuenden und zu pflegenden Personen in der Familie ist von der Anrechnung ausgenommen. Der Nachweis der praktischen Tätigkeiten sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Darüber hinaus bestehen Anrechnungstatbestände für:


1. das freiwillige abgeleistete soziale Jahr,
2. den Bundesfreiwilligendienst,

sofern nachweislich praktische Tätigkeiten in öffentlichen Einrichtungen oder ambulanten Diensten der Behinderten-, Alten-, Kinder- und Jugendhilfe erbracht worden sind. Für die Aufnahme von Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Abschlüsse sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.
 

Inhalt und Ablauf der Ausbildung:

Der fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsbezogene Unterricht erfolgt in folgenden Fächern bzw. Lernfeldern:

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

Deutsch/Kommunikation*, Englisch*, Wirtschafts- und Sozialkunde*, Religion oder Ethik

 

Fachrichtungebezogener Lernbereich (Pflichtbereich):

LF1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
LF2 Beziehungen anbieten, gestalten und Gruppenprozesse begleiten
LF3 Lebenswelten gemeinsam mit behinderten Menschen analysieren, strukturieren und gestalten
LF4 Menschen mit Beeinträchtigungen individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen

LF5

Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Musik, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden
LF6 Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, evaluieren sowie dokumentieren
LF7 Arbeitsprozesse organisieren, koordinieren sowie Qualität sichern

Fachrichtungebezogener Lernbereich (Wahlbereich):

Mathematik und eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik *, **

*   In diesem Fach sind die Standards zum Erwerb der Fachhochschulreife zu erbringen;
** Schüler/innen, die am Erwerb der Fachhochschulreife teilnehmen, belegen zusätzlich die Fächer Matehmatik und einer der Fächer Biologie, Chemie und Physik

 

Einsatzmöglichkeiten:


Die Einsatzmöglichkeiten sind europaweit in integrierten Kindertagesstätten, Fördereinrichtungen, G-Schulen, Psychiatrien, geronto- psychiatrischen Einrichtungen, Behindertenwerkstätten, betreuten Wohngemeinschaften, Ausbildungs- und Internatsbereichen der Berufsbildungswerke für Behinderte, Beratungsstellen für Früherkennung und Altenpflegeheimen.

 

Ihre Bewerbung richten Sie an:

BbS „Dr. Otto Schlein" Magdeburg
Alt Westerhüsen 51-52
39122 Magdeburg

Telefon 0391/406960
Fax 0391/4069657
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für eine Bewerbung sind vorzulegen:

- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- beglaubigte Zeugniskopie des Schul- und Berufsabschlusses
- Nachweis der gesundheitliche Eignung für den Beruf (Hausarzt)
- 2 Passbilder
- Praxisnachweise
- Erweitertes Führungszeugnis
- Anmeldebogen

Den Anmeldebogen für den vollzeitschulischen Bildungsgang finden Sie hier

Bei einer Zusage zur Ausbildung ist ein erweitertes „polizeiliches“ Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu erbringen, das Voraussetzung für die endgültige Zulassung ist.
Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt.
Ein Weiterleiten von Bewerbungsunterlagen an andere Einrichtungen erfolgt nicht.