Pflegefachfrau/ Pflegefachmann

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung nach bundesrechtlichen Vorschriften ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt auf Antrag bei der zuständigen Behörde zur Führung der Berufsbezeichnung:

„Pflegefachfrau / Pflegefachmann“

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Pflegehelferin / Pflegehelfer

Die Ausbildung schlieĂźt mit einer PrĂĽfung ab. Die erfolgreich bestandene PrĂĽfung berechtigt zur FĂĽhrung der Berufsbezeichnung

Pflegehelferin / Pflegehelfer

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