Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung nach bundesrechtlichen Vorschriften ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt auf Antrag bei der zuständigen Behörde zur Führung der Berufsbezeichnung:
„Pflegefachfrau / Pflegefachmann“
Pflegehelferin / Pflegehelfer
Die Ausbildung schlieĂźt mit einer PrĂĽfung ab. Die erfolgreich bestandene PrĂĽfung berechtigt zur FĂĽhrung der Berufsbezeichnung